AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Studioart Photography GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Studioart Photography GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Studioart Photography GmbH erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Studioart Photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
1.3 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Studioart Photography als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie Studioart Photography ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. Urheberrecht
2.1 Studioart Photography bzw. der Fotograf treten an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars über.
2.2 Bei der Verwertung der Lichtbilder bleibt es dem Kunden überlassen, Studioart Photography als Urheber des Lichtbildes zu benennen. Studioart Photography verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
2.3 Für den Fall des Übergangs der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2.1 gibt Studioart Photography an den Kunden die Bilddateien heraus.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. Eine Anfahrt bis zu 20 km ist im vereinbarten Honorar enthalten. Ab 20 km wird 2 € pro km berechnet. Für digitale Sonderbearbeitung wird eine Gebühr von 100€ netto die Stunde berechnet.
3.2 Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 500,00 € netto übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist in der Regel spätestens bei Abholung zu begleichen.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Studioart Photography. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei Studioart Photography bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
3.5 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Studioart Photography mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Studioart Photography behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Studioart Photography für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Studioart Photography haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Layout, Negativen, oder Daten haftet Studioart Photography – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern, auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 Studioart Photography speichert die Bilddaten nicht. Studioart Photography ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht und nicht z.B. für Qualitätskontrollen gespeichert.
4.3 Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Studioart Photography lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Nebenpflichten
5.1 Der Kunde versichert, dass er an allen Studioart Photography übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Studioart Photography frei.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Studioart Photography berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
6.1 Überlässt Studioart Photography dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Studioart Photography, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Zahlung verlangen.
6.2 Werden die Bilder nicht innerhalb der 7 Tage-Frist an Studioart Photography zurückgesandt, gilt die Sendung als abgenommen und wird somit komplett in Rechnung gestellt. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Studioart Photography nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar von Studioart Photography, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Studioart Photography auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- und Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann Studioart Photography Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.3 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Studioart Photography bestätigt wurden. Studioart Photography haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.4 Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von Studioart Photography, wird wie folgt berechnet:
Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %
Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %
weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
6.5 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Studioart Photography eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.
7. Digitale Fotografien
7.1 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf vor dem Übergang der uneingeschränkten Nutzungsrechte nach Ziffer 2.1 der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Studioart Photography.
7.2 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch Studioart Photography in Auftrag zu geben. Studioart Photography haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Studioart Photography, Kiel.
8.2 Studioart Photography behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
8.3 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.